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DIVERSE AUFTRAGGEBER   I   2012 - AKTUELL   


​UNSERE SEILBAHNPROJEKTE
​

PLANUNG, KOORDINATION & HERAUSFORDERUNGEN IM PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN


Seilbahnen sind ein zentraler Bestandteil der alpinen Mobilität und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Dabei erfüllen Seilbahnen unterschiedliche Funktionen, in dem sie einerseits hochgelegene Siedlungen erschliessend und andererseits der Erholung dienen.

Mit der zunehmenden Bedeutung des Ganzjahrestourismus gewinnen Seilbahnen auch in den Sommermonaten an Bedeutung, beispielsweise als Zubringer zu Wander- und Mountainbikeangeboten und weiteren Erholungsmöglichkeiten. Diese Vielseitigkeit bringt jedoch auch eine hohe, planerische Komplexität mit sich – insbesondere im Rahmen der Plangenehmigungsverfahren, die für den Neubau oder die Modernisierung von Seilbahnanlagen erforderlich sind.

Dank unserer langjährigen Planungserfahrung im alpinen Raum verfügen wir über die nötige Schnittstellenkompetenz, um komplexe Seilbahnprojekte von der Idee bis zur Genehmigung erfolgreich zu begleiten – unabhängig vom Seilbahntyp, Terrain oder Jahreszeit.
 
Unsere Stärke liegt in der Koordination sämtlicher Projektbeteiligten – vom Gesuchsteller über Fachplanern bis hin zu Behörden – so führen wir das Projekt schnell und effizient durch den Planungs- und Genehmigungsprozess. Dies bestätigen 12 erfolgreich betreute Seilbahnprojekte seit 2012:


Zermatt:           Sesselbahnen Hirli, Hublot-Express, Gifthittli (in Bau) und Patrullarve (Verfahren läuft). Gondelbahn                                             Tufternkumme. Luftseilbahn Zermatt - Furi. 3S Bahnen Glacier Ride I und II.
​Aletsch Arena:   Sesselbahn Talegga. Luftseilbahn Eggishorn (nur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bellwald:           Sesselbahn Bellwald – Richinen.
Grächen:           Sesselbahn Plattja.
Stalden:            Luftseilbahn Stalden-Staldenried-Gspon.


WARUM PLAN A+?

Die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens für eine Seilbahnanlage in der Schweiz ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess. Die Anforderungen variieren je nach Seilbahntyp, geographischer Lage, Umweltbedingungen und öffentlichen Interessen. Typische Herausforderungen welchen wir hierbei immer wieder begegnen sind:

1. Interdisziplinäre Koordination
Ein zentrales Element unserer Arbeit ist die Koordination aller beteiligten Fachbereiche: Umweltplanung, Geotechnik, Bauingenieurwesen, Verkehrstechnik, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Lawinenschutz, Forst- und Wasserrecht, usw. Nur durch ein koordiniertes Zusammenspiel dieser Disziplinen lässt sich ein genehmigungsfähiges Projekt realisieren. Obwohl wir kein Lifthersteller sind, übernehmen wir eine Schlüsselrolle zwischen Betreibern, Herstellern, Behörden und Fachplanern. Gerade in der Schnittstellenkoordination liegt eine unserer Kernkompetenzen: Wir sorgen dafür, dass die häufig geforderten speziellen technischen Lösungen kompatibel mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind und dass der Zeitplan eingehalten wird.

2. Komplexe Bewilligungsverfahren
Die Verfahren nach Seilbahngesetz (SebG) und Raumplanungsgesetz (RPG) setzen eine enge Abstimmung mit Bundes- und Kantonsbehörden voraus. Je nach Lage der Seilbahn (z. B. im BLN-Gebiet oder in einem regionalen Naturpark) müssen zusätzliche Bewilligungen eingeholt werden. Wir pflegen engen Kontakt zu den relevanten Dienststellen und stehen in regelmässigem Austausch mit diesen.

3. Umweltrechtliche Auflagen
Besonders anspruchsvoll ist die Integration der Umweltanforderungen, sie nimmt in der Realität neben der Raumplanung häufig eine Schlüsselstelle hinsichtlich der Machbarkeit eines Projekts ein. Dazu zählen unter anderem UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung), Eingriffs-Ausgleichsbilanzierungen und der Schutz von Flora und Fauna. Oft sind umfassende ökologische Gutachten notwendig, deren Inhalte mit verschiedenen Stakeholdern abgestimmt werden müssen. Wir erstellen unter Zunahme unseres breiten Netzwerks an Fachleuten diese Gutachten in House und stellen durch eine frühe Inbezugnahme aller Fachplaner eine genehmigungsfähige und umweltverträgliche Planung der Anlage sicher, sodass es im Verlauf der Plangenehmigung nicht zu unvorhergesehenen Komplikationen kommt.

4. Partizipation und Einsprachen
Ein bedeutender Aspekt ist der Einbezug der Öffentlichkeit. Je nach Projektumfang und Betroffenheit werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Trotz guter Kommunikation sind Einsprachen nicht unüblich. Diese müssen professionell bearbeitet und in die Projektentwicklung integriert werden.

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